Inhalt
Allgemeines
Die WBS TRAINING AG, Lorenzweg 5, 12099 Berlin (nachfolgend bezeichnet als „WBS“) führt im Aktionszeitraum vom 14.10.2024 bis 13.12.2024 eine Spendenaktion in Form einer Abstimmung (nachfolgend bezeichnet als „Spendenabstimmung“) zur Förderung gemeinnütziger Institutionen, z. B. Vereine, Organisationen oder Unternehmen (nachfolgend bezeichnet als „Vereine“) durch.
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Vereine, die eine Spende erhalten möchten (insbesondere Ziffer 2), für alle Mitarbeitenden oder Kund:innen, die über die Webseite wbs-gruppe.de/herzensprojekte (nachfolgend bezeichnet als „Webseite“) Vereine als mögliche Spendenempfänger:innen vorschlagen sowie für alle Webseitenbesucher:innen, die über die Website an der Abstimmung teilnehmen (insbesondere Ziffer 5).
1.1. Trägerin
Trägerin der Spendenabstimmung ist die WBS TRAINING AG, Lorenzweg 5, 12099 Berlin.
1.2. Ziel der Spendenabstimmung
Im Fokus der Spendenabstimmung steht die Förderung von anerkannt gemeinnützigen Vereinen, die mit der Spende ein kulturelles oder soziales Projekt fortführen oder ins Leben rufen. Sind die Vereine nach Maßgabe der Ziffer 2.5. ermittelt, werden diese auf der Webseite zur Abstimmung durch die Webseitenbesucher:innen eingestellt.
1.3. Spendensumme
Für die Spendenabstimmung stellt die WBS einen Gesamtbetrag von 305.000 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag wird an die teilnehmenden Vereine je nach Abstimmung durch die Webseitenbesucher:innen gestaffelt verteilt, d. h. der 1. Platz bis 3. Platz erhält 10.000 Euro, der 4. bis 40. Platz 5.000 Euro, der 41. bis 100. Platz 1.500 Euro pro Verein.
2. Teilnahmebedingungen Vereine
2.1. Einreichung der Vorschläge
Vereine können ausschließlich auf Vorschlag von Mitarbeitenden oder Kund:innen der WBS (nachfolgend auch gemeinsam als „Bewerber:in“ bezeichnet) an der Spendenabstimmung teilnehmen. Die Einreichung erfolgt online über die Webseite. Dort sind der Verein sowie das geplante Projekt des Vereins kurz zu beschreiben. Jede Bewerber:in darf nur einen Verein vorschlagen.
2.2. Teilnahmeberechtigung, Zulassungsbeschränkung
Zur Bewerbung zugelassen sind nur eingetragene Vereine, die sich der Unterstützung von Menschen widmen und gemeinnützige Ziele haben, wie: Bildung und Erziehung, Gesundheitswesen, Jugend- und Altenhilfe, Naturschutz, Kunst und Kultur, Völkerverständigung, Wissenschaft und Forschung, Sport und Entwicklungszusammenarbeit sowie kommunale Einrichtungen mit Sitz in Deutschland. Vereine, mit gemeinnützigen Zielen wie Tierschutz oder Tierzucht, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Teilnahmeberechtigt sind Vereine, die aktiv tätig sind, über einen aktuellen (mind. gültig bis 01.01.2025) Freistellungsbescheid oder eines Bescheids über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen ihres zuständigen Finanzamtes verfügen und eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen. Ein Recht an der Teilnahme besteht nicht.
2.3. Ausschluss von der Teilnahme
WBS behält sich ausdrücklich vor, Vereine vor, während oder nach Beendigung der Spendenabstimmung von der Teilnahme bzw. der Ausschüttung einer Spendensumme ganz oder teilweise auszuschließen, insbesondere wenn
- der Verein bei vergangenen Spendenabstimmungen seinen Mitwirkungspflichten (z. B. Zusendung einer ausreichenden Spendenquittung, Einhaltung der Teilnahmebedingungen etc.) trotz entsprechender Aufforderung durch WBS nicht nachgekommen ist;
- in sonstiger Weise der Verdacht besteht, dass der Verein direkt oder indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigt, Gewalt verherrlicht oder fördert oder die Begünstigung des Vereins mit Spenden nach Einschätzung der WBS auf sonstige Weise dem Ruf oder dem Ansehen der WBS schaden könnte (z. B. durch die Befürwortung vom Umgang mit [Sport-]Waffen).
WBS behält sich vor, die Gemeinnützigkeit, Einhaltung der Teilnahmebedingungen und Ausrichtung der Vereine zu überprüfen.
Lediglich die ersten 100 Vereine, die entsprechend Ziffer 2 vorgeschlagen und von WBS entsprechend der vorstehenden Vorgaben nicht von der Teilnahme ausgeschlossen wurden, werden zur Abstimmung zugelassen und auf der Webseite eingestellt.
2.4. Ansprechpartner:innen
Die Bewerber:innen benennen eine Ansprechpartner:in, der oder die für den Verein zuständig und verantwortlich ist. Diese Person versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein, für den Verein in allen Belangen handeln und entscheiden zu können.
2.5. Bewerbungszeitraum und Zulassung zur Abstimmung
Der Zeitraum für die Bewerbungen beginnt am 04.11.2024 und endet spätestens am 08.11.2024. Zu diesem Stichtag wird die Webseite für weitere Einreichungen geschlossen. Nach Einreichung von 100 Vereinen, die die Teilnahmeberechtigungen erfüllen, behält sich WBS vor, den Einreichungszeitraum vorzeitig zu beenden.
Die Bewerbung kann nur dann berücksichtigt werden, wenn alle im Rahmen dieser Teilnahmebedingungen definierten Anforderungen erfüllt sind. Die Bewerbungsunterlagen werden vor der Freischaltung durch die WBS geprüft, der Verein wird via E-Mail benachrichtigt und anschließend für die Webseite freigeschaltet.
3. Benachrichtigung und Veröffentlichung der Spendenempfänger
Die ermittelten Vereine mit den meisten gültigen Stimmen aus der Online-Abstimmung werden nach Ende des Abstimmungsverfahrens zeitnah über die Höhe der auf sie entfallenden Spende per E-Mail informiert. Die jeweilige Spendenhöhe wird zudem auf der Homepage der WBS, wbs-gruppe.de, auf der Webseite wbs-gruppe.de/herzensprojekte und in unseren Social-Media-Kanälen kommuniziert.
Vereine und Bewerber:innen sind für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihnen angegebenen Daten selbst verantwortlich – falsche oder fehlerhafte Angaben gehen allein zu ihren Lasten.
4. Nutzungsrechte
4.1. Mitarbeitende und Kund:innen der WBS
Mit Einreichung der Teilnahmeunterlagen (z. B. von Bewerber:innen verfasste Texte im Rahmen des Eingabefelds „Meine Geschichte“) im Zusammenhang mit dem Vorschlag eines Vereins gewährt die Bewerber:in der WBS ein zeitlich, räumlich und medial (online und offline) unbeschränktes einfaches Recht zur Nutzung und Verwertung der überlassenen Unterlagen für alle Nutzungsarten, insbesondere das Veröffentlichungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung. Eingeschlossen ist auch das Recht zur Bearbeitung und Umgestaltung (§ 23 UrhG). Die kostenfreie Einräumung der Nutzungsrechte umfasst zudem insbesondere das Recht zur späteren werblichen und redaktionellen Nutzung der Inhalte für die gewerblichen Zwecke der WBS im Zusammenhang mit dieser oder zukünftigen Spendenaktionen. Die Bewerber:in verzichtet auf ihr Recht der Urhebernennung.
4.2. Vereine
Mit Teilnahme an der Spendenabstimmung nimmt der Verein diese Teilnahmebedingungen an. Der Verein gewährt der WBS ein zeitlich, räumlich und medial (online und offline) unbeschränktes einfaches Recht zur Nutzung und Verwertung der überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit der Spendenabstimmung für alle Nutzungsarten, insbesondere das Veröffentlichungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, insbesondere zur Veröffentlichung der Inhalte und Nennung und Bezeichnung der teilnehmenden Vereine sowie deren Logos, insbesondere in der begleitenden Presse- und Medienarbeit. Das Nutzungsrecht umfasst auch das Recht zur späteren werblichen und redaktionellen Nutzung der Inhalte für die gewerblichen Zwecke der WBS. Mit Einräumung der Möglichkeit, im Rahmen der Teilnahmebedingungen der Spendenabstimmung zu gewinnen und ggf. eine Spende zu erhalten, sind alle Ansprüche aus oder aufgrund der vorstehenden Rechtsgewährung und Gestattung abgegolten. Eine weitere Vergütung findet nicht statt.
5. Teilnahmebedingungen für Spendenabstimmung - Stimmenabgabe über Webseite
5.1. Abstimmungszeitraum
Vom 02.12.2024 bis 11.12.2024 (12:00 Uhr) können alle Webseitenbesucher:innen unter allen zur Teilnahme zugelassenen Vereinen über die Webseite ihren Favoriten wählen und für einen Verein abstimmen.
5.2. (Nicht-)Berücksichtigung von Stimmen
Jede Webseitenbesucher:in hat zur Abstimmung eine Stimme für einen zur Teilnahme berechtigten Verein zur Verfügung. Mehrfachabstimmungen sind unzulässig. Ein Recht zur Teilnahme an der Abstimmung besteht nicht.
Um abzustimmen, muss die Webseitenbesucher:in die Teilnahmebedingungen akzeptieren, ihre E-Mail-Adresse angeben und bei ihrem favorisierten Verein auf „Jetzt abstimmen“/„Abstimmen“ klicken. Danach erhält die Person eine E-Mail mit dem Bestätigungslink für die Abstimmung. Erst nach Bestätigung dieses Links ist die Abstimmung vollzogen. Zur Teilnahme an der Abstimmung ist ausschließlich die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich.
Die Webseitenbesucher:in hat jede Handlung zu unterlassen, die geeignet ist, das Abstimmungsergebnis in Abweichung von diesen Teilnahmebedingungen und/oder wider Treu und Glauben zu manipulieren. Dazu gehört insbesondere:
- die Abgabe von mehr als einer Stimme pro Person
- der Einsatz von Software oder sonstigen technischen Mitteln zur Manipulation der Abstimmungsergebnisse
- sonstige Handlungen, die eine Manipulation der Abstimmung nahelegen, z. B. die Verwendung temporärer E-Mail-Adressen (auch Wegwerf-, Trash- oder Fake-Mail-Adressen genannt), die Verwendung fast identischer E-Mail-Adressen, die Abgabe ungewöhnlich vieler Stimmen über dieselbe IP-Adresse o. Ä.
WBS behält sich ausdrücklich vor, abgegebene Stimmen während oder nach Beendigung der Abstimmung bei der Berechnung der Spendenabstimmung unberücksichtigt zu lassen bzw. einzelne E-Mail- oder IP-Adressen von der Stimmenabgabe auszuschließen, wenn objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese nicht in Übereinstimmung dieser Teilnahmebedingungen, in Manipulationsabsicht oder sonstiger Weise wider Treu und Glauben abgegeben wurden.
6. Datenschutz
Informationen zur Datenverarbeitung entnimmst du bitte unserer Datenschutzinformation.
7. Aussetzung der Spendenaktion und Spendenauszahlung
Die WBS behält sich das Recht vor, die gesamte Spendenaktion oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist. Der Verein ist verpflichtet, der WBS nach Erhalt der Spende bis zum 31.01.2025 eine Spendenbescheinigung zukommen zu lassen.
8. Haftungsbeschränkungen
Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der WBS und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Spendenabstimmung, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht in Bezug auf die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Die Erstellung der Teilnehmerunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Vereine. Sie tragen allein dafür Sorge, dass ihre Teilnehmerunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen.
Im Übrigen führt die WBS die Abstimmung im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten und unter Einsatz angemessener Sicherungsmaßnahmen nach eigenen Ermessen durch. WBS haftet unter Berücksichtigung der obigen Haftungsbeschränkungen insbesondere nicht für technische Fehler, die außerhalb ihrer Sphäre liegen.
9. Sonstiges
Die Spendenabstimmung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Bei der Spendenaktion ist der Rechtsweg ausgeschlossen.