- Pandemiebedingt 16,5 Prozent weniger Weiterbildungseintritte im Juli 2020
- 2019 bilden sich sechs Prozent mehr Beschäftigte weiter als in 2018; die Zahl der Gehaltszuschüsse verdoppelt sich beinahe
- Nur jedes fünfte Unternehmen bildet Mitarbeitende während der Kurzarbeit weiter
Als Antwort auf den Strukturwandel, die Digitalisierung und den Fachkräftemangel verabschiedete die Bundesregierung am 1. Januar 2019 das Qualifizierungschancengesetz (QCG). In diesem Gesetzesrahmen erhalten Beschäftigte in Deutschland und deren Arbeitgeber Zuschüsse zu den Kosten einer beruflichen Qualifizierung oder den Gehaltskosten. Jetzt hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die ersten Erfolgszahlen in einem Bericht vorgelegt. Fazit: Bedingt durch die COVID-19-Pandemie starteten 2020 weniger Beschäftigte eine Weiterbildung als in 2019, auch wenn viele Weiterbildungsmaßnahmen in digitalen Formaten angeboten wurden. Im Juli 2020 wurden 16,5 Prozent weniger Weiterbildungseintritte gezählt ? abschließende Zahlen für 2020 liegen noch nicht vor. In 2019, dem Startjahr für das QCG, begannen knapp 34.600 Arbeitnehmer/-innen eine Weiterbildung gemäß dem QCG, immerhin sechs Prozent mehr als noch 2018. Eine dynamische Entwicklung gab es bei den Gehaltszuschüssen: Hier wurden 26.258 Menschen gefördert, das sind fast doppelt so viele wie in 2018.
2019 lag das Budget für die berufliche Weiterbildungsförderung bei rund 1,5 Milliarden Euro. Davon entfiel nur rund ein knappes Drittel (431 Millionen) auf die Förderung von Beschäftigten nach dem QCG. Im Jahr 2020 wurde der Weiterbildungshaushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) noch einmal um rund 140 Millionen Euro erhöht. Dem standen in 2020 16,5 Prozent weniger abgerufene Weiterbildungen für Arbeitnehmer/-innen gegenüber. Damit bietet das Gesetz noch enorme ungenutzte Chancen für Beschäftigte und Unternehmen. Gerade die Zeit im Homeoffice bietet gute Möglichkeiten, die Mitarbeitenden mit digitalen Bildungsangeboten online auf die Veränderungen in der Arbeitswelt vorzubereiten.
Kurzarbeit als Chance für Weiterbildung nutzen.
Arbeitnehmer/-innen können sich beispielsweise neben der Kurzarbeit weiterbilden: Nach Angaben des Instituts der Deutschen Wirtschaft in Köln nutzte immerhin jedes fünfte Unternehmen die Kurzarbeit 2020, um ihre Mitarbeiter/-innen fortzubilden. „Nicht genug, wie wir finden“, sagt Joachim Giese, Vorstand der WBS GRUPPE. „Gerade vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie werden die attraktiven Chancen, die das Gesetz bietet, leider noch viel zu wenig genutzt. Und das obwohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer/-innen durchweg davon profitieren. Aber auch jenseits der aktuellen Krise erfordert die digitale Transformation permanent neue Fähigkeiten und Kenntnisse. Das gilt für Arbeitnehmende, die ihre digitalen Kompetenzen erweitern wollen, wie für Unternehmen, die innovativ und wettbewerbsfähig bleiben müssen. Daher wollen wir noch einmal mit Nachdruck auf die vielen Möglichkeiten des QCGs hinweisen und dabei helfen, bestehende Hürden in Betrieben abzubauen.“
Wenige Schritte zur Förderung: So funktioniert?s.
Das Gesetz bietet Arbeitgebern die Chance, ihre Mitarbeitenden für die Digitalisierung und Automatisierung fit zu machen und auf den Strukturwandel zu reagieren. Dabei zahlt die Agentur für Arbeit Gehaltskosten während der Qualifizierungsmaßnahme entweder voll oder anteilig weiter. Unternehmen erhalten außerdem einen Zuschuss zu den Kosten der Qualifizierung. Dieser kann je nach Unternehmensgröße zwischen 15 bis 100 Prozent liegen. Gefördert werden abschlussorientierte Qualifizierungen, also der nachträgliche Erwerb eines Berufsabschlusses sowie die Anpassungsqualifizierung, die sonstige berufliche Weiterbildungen umfasst.
Auf dem Weg zur maßgeschneiderten QCG-Förderung bietet WBS TRAINING, eine Marke der WBS GRUPPE, Unternehmen einen Rundum-Service von A wie der Analyse des individuellen Weiterbildungsbedarfs bis Z wie Zertifikatserstellung für die jeweiligen Maßnahmen.
- Zunächst gilt es, den Qualifizierungsbedarf der Mitarbeitenden zu ermitteln. Das können grundlegende Kompetenzen beim Umgang mit Computer und Internet, eine spezielle Software-Schulung oder das Lernen einer Programmiersprache sein.
- Danach definieren die Unternehmen, welche Personen für eine Qualifizierung geeignet sind. Entweder sind sie gerade in Kurzarbeit, stehen vor einem Arbeitsplatzwechsel, wünschen selber eine Weiterbildung oder arbeiten an speziellen Digitalisierungsprojekten.
- Sobald feststeht, welche Schlüsselkompetenzen an wen vermittelt werden sollen, folgt die Auswahl des passenden Bildungsangebotes.
- Steht die Entscheidung für eines oder mehrere der 3.000 Angebote von WBS TRAINING können die Kosten für die Qualifizierung und damit der Förderhöhe prognostiziert werden.
- Auch beim Antragsverfahren für die Förderung unterstützt WBS TRAINING.
- Bevor die Qualifikation startet, wählen die Mitarbeitenden in Absprache mit der Bundesagentur für Arbeit, ob sie von ihrem Arbeitsplatz aus, an einem der über 200 WBS Standorte oder von zu Hause aus lernen möchten.
Weiterführende Informationen zum QCG finden Sie unter diesem Link.