So profitieren Arbeitgeber:innen vom qualifizierungschancengesetz:
1. Geförderte Weiterbildung:
Nicht nur die Kosten für die Weiterbildung selbst können vom Staat gefördert werden. Auch die Lohnkosten, die während der Weiterbildung anfallen, können teilweise oder sogar vollständig erstattet werden.
2. Spielraum für Investitionen:
Dieses Geld schafft Spielraum für Investitionen, die wiederum zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens genutzt werden können.
3. Geringere Rekrutierungskosten:
Arbeitgeber:innen, die ihre bestehende Belegschaft weiterbilden, können schneller auf neue Anforderungen reagieren. Statt neue Beschäftigte zu rekrutieren, schulen sie ihre bestehenden Mitarbeitenden und können sie auf neuen Arbeitsplätzen einsetzen oder ihnen Aufgaben übertragen, für die sie ohne Weiterbildung neue Mitarbeitende hätten einstellen müssen.
4. Bessere Mitarbeitendenbindung:
Wenn Beschäftigte eine Weiterbildung absolvieren können, die sie sich schon lange gewünscht haben, fühlen sie sich wertgeschätzt. Ihre Arbeitgeber:in investiert schließlich in sie, und das ist ein wichtiges Signal. Dies kann die Loyalität der Beschäftigten zum Unternehmen fördern und zu einer besseren Mitarbeitendenbindung beitragen.
5. Verbessertes Employer Branding:
Unternehmen können auch aktiv damit werben, dass sie ihren Beschäftigten Weiterbildung ermöglichen. Dies trägt zu einer positiven Außenwirkung bei und ist ein wichtiger Baustein für ein erfolgreiches Employer Branding.