Seit 2019 ist das Qualifizierungschancengesetz (QCG) in Kraft. Kürzlich gab es einige Neuerungen, die sowohl für Arbeitnehmer:innen als auch für Arbeitgeber:innen erfreulich sind: Unter bestimmten Voraussetzungen ist es nun möglich, die Weiterbildung von Beschäftigten zu 100 Prozent fördern zu lassen. 


Qualifizierungschancengesetz: Bisherige Möglichkeiten.

Ziel des QCG ist es, die Weiterbildung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu unterstützen. Bisher lag der Schwerpunkt auf Berufen, die von der technologischen Entwicklung bedroht sind und waren.

Mit der Veröffentlichung des ersten Large Language Model (LLM) im November 2022 kommt eine ganz neue Dimension hinzu. Denn nun sind nicht mehr nur Berufe mit hohem Automatisierungsgrad, sondern auch Büroberufe gefährdet. Denn Künstliche Intelligenz (KI) kann die Produktivität in diesen Berufen steigern, wodurch unter Umständen Personal eingespart werden kann.

Eine Möglichkeit, sich davor zu schützen, dass Arbeitsplätze durch KI ersetzt werden, ist Re- und Upskilling. 
Hierfür bietet der Staat mit dem Qualifizierungschancengesetz finanzielle Unterstützung. 


Das ist neu seit April 2024:

Die neue Regelung, die seit April in Kraft ist, soll Unternehmen den Zugang zu staatlicher Förderung erleichtern.

Davon profitieren vor allem kleinere und mittlere Unternehmen, die 100 Prozent der Weiterbildungs- und 75 Prozent der Lohnkosten erstattet bekommen können. 
Die Betriebsgröße, bis zu der dies möglich ist, wurde mit den Änderungen zum 1. April auf 49 Beschäftigte angehoben. Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten erhalten immerhin noch eine Förderung von 50 Prozent. 

Darüber hinaus schafft der Gesetzgeber Planungssicherheit. Denn neu ist, dass die Fördersätze festgeschrieben sind. 
Unternehmen können sich auf die Höhe verlassen und entsprechend planen, ohne erst die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit abwarten zu müssen. 

Bis zum 1. April 2024 galt die Grenze von vier Jahren für eine erneute geförderte Weiterbildung. Diese Grenze wurde auf zwei Jahre verkürzt. Das ist erfreulich, denn gerade durch die rasanten Veränderungen, die KI mit sich bringt, müssen Beschäftigte schnell reagieren, um auf dem Laufenden zu bleiben. Vier Jahre könnten da zu lang sein. 

Ebenfalls neu seit dem 1. April:

Mitarbeiter:innen müssen nicht mehr vom Strukturwandel betroffen sein oder in einem sogenannten Engpassberuf arbeiten, in dem es einen Fachkräftemangel gibt.
Die Förderung durch das QCG steht nun einem größeren Kreis an Arbeitnehmer:innen zur Verfügung. Wovon natürlich auch die Arbeitgeber:innen profitieren, die dadurch Beschäftigte haben, deren Fähigkeiten up to date sind.

Durch diese Änderungen soll es gelingen, nicht nur die Mitarbeiter:innen fit zu machen, um mit dem Arbeitsmarkt der Zukunft Schritt halten zu können.
Natürlich profitieren auch die Unternehmen und damit die gesamte Wirtschaft. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen einige wenige Voraussetzungen erfüllt sein.


weitere neuerung: Qualifizierungsgeld.

Neben der Förderung durch das QCG besteht für Unternehmen auch die Möglichkeit, das sogenannte Qualifizierungsgeld zu beantragen. Diese Neuerung hat für Unternehmen den Vorteil, dass ein Teil des Gehalts der Arbeitnehmer:innen, die sich in Weiterbildung befinden, von der Bundesagentur für Arbeit als sogenannte Entgeltersatzleistung gezahlt wird. 

Voraussetzungen für die Förderung:

1.    Die Weiterbildung muss mindestens 121 Stunden umfassen.
2.    Sie muss bei einem zertifizierten Träger stattfinden.
3.    Das Angebot des Trägers muss nach AZAV zertifiziert und von der Bundesagentur für Arbeit anerkannt sein. 
4.    Die Weiterbildung kann nur gefördert werden, wenn damit Qualifikationen vermittelt werden, die die Arbeitnehmer:in fit für die Zukunft machen. 
5.    Eine vorherige Weiterbildung muss zwei Jahre zurückliegen. Bisher waren es vier Jahre. 
 


Wer Unterstützung bei der Beantragung geförderter Weiterbildungen benötigt, kann sich einfach bei mir melden. Wir helfen Ihnen umfassend dabei, geförderte Weiterbildungen erfolgreich zu beantragen und durchzuführen. 

Und so gehen wir vor:

1.    Gründliche Bedarfsanalyse:
Gemeinsam ermitteln wir die Herausforderungen, vor denen Ihr Unternehmen steht, sowie den genauen Qualifizierungsbedarf Ihrer Mitarbeitenden. Dabei berücksichtigen wir bestmöglich die Anforderungen, die der technologische Wandel mit sich bringt, und beziehen bereits heute absehbare Trends mit ein.
So stellen wir sicher, dass Ihr Personal optimal auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet ist.

2.    Ermittlung der Fördermöglichkeiten:
Anschließend ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten für die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 

3.    Unterstützung bei der Antragstellung:
Personalverantwortliche berichten häufig, dass die Antragstellung zu komplex oder undurchsichtig ist. Wir bieten daher an, Unternehmen bei der Antragstellung zu unterstützen und so die Hürden bei der Beantragung der Förderung zu minimieren. Wir helfen bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen, stimmen uns mit den zuständigen Arbeitgeberservices ab und begleiten die komplette Antragstellung. So stellen wir sicher, dass das Verfahren so reibungslos und effizient wie möglich abläuft. Die gesamte Bearbeitungszeit beträgt zwei Wochen. 

4.    Durchführung der Weiterbildung:
Die eigentliche Qualifizierung ist das Herzstück des Prozesses. Wir begleiten Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen vor, während und nach der Qualifizierung. Unsere Weiterbildungen sind praxisnah und auf die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten. Interessierte haben die Wahl, ob ihre Mitarbeitenden die Weiterbildung als Online- oder Präsenztraining, an einem unserer 275 Standorte, im Unternehmen oder von zu Hause aus absolvieren. 

Mit dieser klaren und durchdachten Vorgehensweise stellen wir sicher, dass die Weiterbildungen nicht nur erfolgreich abgeschlossen werden, sondern auch langfristig positive Ergebnisse bringen. So werden ihr Personal und ihr Unternehmen optimal auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet.

Klingt nach einer hervorragenden Gelegenheit? 

Dann sollten wir miteinander sprechen!