Das ist neu seit April 2024:
Die neue Regelung, die seit April in Kraft ist, soll Unternehmen den Zugang zu staatlicher Förderung erleichtern.
Davon profitieren vor allem kleinere und mittlere Unternehmen, die 100 Prozent der Weiterbildungs- und 75 Prozent der Lohnkosten erstattet bekommen können.
Die Betriebsgröße, bis zu der dies möglich ist, wurde mit den Änderungen zum 1. April auf 49 Beschäftigte angehoben. Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten erhalten immerhin noch eine Förderung von 50 Prozent.
Darüber hinaus schafft der Gesetzgeber Planungssicherheit. Denn neu ist, dass die Fördersätze festgeschrieben sind.
Unternehmen können sich auf die Höhe verlassen und entsprechend planen, ohne erst die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit abwarten zu müssen.
Bis zum 1. April 2024 galt die Grenze von vier Jahren für eine erneute geförderte Weiterbildung. Diese Grenze wurde auf zwei Jahre verkürzt. Das ist erfreulich, denn gerade durch die rasanten Veränderungen, die KI mit sich bringt, müssen Beschäftigte schnell reagieren, um auf dem Laufenden zu bleiben. Vier Jahre könnten da zu lang sein.
Ebenfalls neu seit dem 1. April:
Mitarbeiter:innen müssen nicht mehr vom Strukturwandel betroffen sein oder in einem sogenannten Engpassberuf arbeiten, in dem es einen Fachkräftemangel gibt.
Die Förderung durch das QCG steht nun einem größeren Kreis an Arbeitnehmer:innen zur Verfügung. Wovon natürlich auch die Arbeitgeber:innen profitieren, die dadurch Beschäftigte haben, deren Fähigkeiten up to date sind.
Durch diese Änderungen soll es gelingen, nicht nur die Mitarbeiter:innen fit zu machen, um mit dem Arbeitsmarkt der Zukunft Schritt halten zu können.
Natürlich profitieren auch die Unternehmen und damit die gesamte Wirtschaft. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen einige wenige Voraussetzungen erfüllt sein.